AGB
- Haftung:
Wir arbeiten für den Kunden ein Angebot mit Zeiteinschätzung aus. Ein Haftung für Ausfälle wegen verzögerter Leistungsauslieferung ist ausgeschlossen, bei eigenverschuldeter verspäteter Lieferung wird eine Preisminderung ausgehandelt. Für Verspätungen, die auf Grund von fehlender Rückmeldung vom Kunden zustande kommen, haften wir nicht und sie sind auch kein Grund für Preisminderung.

- Angebot
Wir arbeiten auf Grund der Informationen, die der Kunde uns gibt, ein Angebot für ihn aus. Es ist notwendig, dass wir detaillierte Informationen darüber erhalten, was der Kunde sich genau vorstellt, damit wir mit möglichst wenigen Korrekturschritten zu dem gewünschten Ergebnis kommen.

- Referenz
Wir gehen davon aus, dass es gestattet ist, für einen Kunden speziell angefertigte Visualisierungen als Referenz zu verwenden und auf unserer homepage und unserem Portfolio zu zeigen. Selbstverständlich wird der Auftraggeber dabei namentlich genannt und das Bildwerk mit einem Wasserzeichen vor Mißbrauch geschützt. Sollten der Kunde damit nicht einverstanden sein, möge er uns dies bitte schriftlich mitteilen.

- Nutzungsrecht
Erst mit der Bezahlung der bestellten Visualisierung geht das Nutzungsrecht dafür auf den Kunden über, so lange die Dienstleistung nicht bezahlt ist, bleibt jegliches Ergebnis derselben unser Eigentum.

- Bezahlung
Der Rechnungsbetrag ist bitte binnen 10 Tagen auf das auf der Rechnung angegebene Konto zu überweisen. 14 Tage nach Rechnungsstellung schreiben wir eine Erinnerung.

- Abschlag bei großen Aufträgen
Bei großen Aufträgen, die sich über mehrere Woche hinziehen, werden Abschlagszahlungen fällig.

- Erfüllungsort
Der Erfüllungsort ist der Landkreis Plön, Schleswig Holstein

- Besondere Vereinbarungen: Schriftlich
Gesonderte Vereinbarungen, Änderungswünsche und Vorstellungen des Kunden müssen in schriftlicher Form vorliegen. Bei telefonischen Absprachen verfassen wir ein Protokoll und schicken es dem Kunden per mail zur Bestätigung zu, um sicher zu gehen, dass alles richtig verstanden wurde.

- Korrekturschritte:
Standardmäßig ist ein erster Korrekturschritt in der frühen Entwicklungsphase vorgesehen, für den wir einen ersten groben Entwurf abliefern, zu dem der Kunde Stellung nimmt. Sofern keine Änderungswünsche kommuniziert werden, wird mit diesem Entwurf weiter gearbeitet bis zu einem zweiten Korrekturschritt, von dem aus aber nur noch geringfügige Änderungen ("Finetuning") im veranschlagen Preis enthalten sind. Treten jetzt wieder Änderungswünsche auf, die im ersten Korrekturschritt schon hätten verhindert werden können, werden diese gesondert berechnet.

- Lieferzeit
Die Lieferzeit wird individuell ausgearbeitet. Da wir mehrere Kunden haben, behalten wir uns vor die für uns günstigste Zeitgestaltung schaffen zu dürfen, sofern dem Kunden dadurch kein nennenswerter Nachteil entsteht.